Kostenerstattung durch die Pflegekasse
Auf Antrag können die Kosten für „zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel“ bis zu einem Höchstbetrag von 31,00EUR (je nach Pflegestufe) von der Pflegekasse übernommen werden.
Bei den „zum Verbrauch bestimmten Hilfsmitteln“ handelt es sich um Pflegeartikel, die zum Einmalgebrauch gedacht sind, wie z.B. Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe, Mundschutz. Zusätzlich zu den „zum Verbrauch bestimmten Hilfsmitteln“ übernehmen viele Pflegekassen auch die Kosten für waschbare Bettschutzunterlagen.
Wir haben für Sie 5 verschiedene individuelle Sets mit diesen Artikeln zusammen gestellt, die Sie einfach per Fax oder Post bei uns bestellen können. Um die Aufwendungen übernehmen zu lassen, füllen Sie bitte den Antrag des gewünschten Sets aus und faxen ihn an +49 541 600 15 59 oder schicken Sie ihn per Post an:
Pflege-onlineshop.de Die Etagen Goethering 8 49074 Osnabrück
Die Lieferung erfolgt in einer anonymen Verpackung ganz einfach und bequem nach Hause. Selbstverständlich übernehmen wir bei der Kostenübernahme durch die Pflegekasse auch die Versandkosten für Sie.
Bitte beachten Sie: Die Anzahl der Bettschutzeinlagen in den Pflegesets 2,3 und 4 beträgt 50 Stück. Der Antrag auf Kostenübernahme seitens der Pflegekasse enthalt als Mengenangabe "75 Stück" lediglich aus formalen Gründen.
Selbstverständlich können Sie ein eigenes Paket zusammen stellen. Ein leeres Formular dafür können Sie hier runter laden. » Antrag auf Kostenübernahme
Bei Fragen stehen wir Ihnen unter 0541-6001550 gerne zur Verfügung!
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